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Arbeitsvertrag

Form des Arbeitsvertrages

Für einen Arbeitsvertrag ist grundsätzlich keine besondere Form vorgeschrieben. Er kann mündlich, schriftlich, oder auch durch sogenanntes schlüssiges Verhalten – z.B. indem einfach mit Wissen und Wollen des Arbeitgebers die Arbeit begonnen und das Gehalt gezahlt wird – abgeschlossen werden.

Etwas anderes gilt für den befristeten Arbeitsvertrag. Auch dieser kann zwar wirksam mündlich geschlossen werden, die darin enthaltene Befristungsabrede ist aber zwingend schriftlich zu schließen. Ansonsten gilt der Vertrag automatisch als unbefristet. Dies gilt auch, wenn die weiteren Voraussetzungen für eine wirksame Befristung nicht vorliegen. Sie sollten bei einem befristeten Arbeitsvertrag daher stets überprüfen, ob Ihr Arbeitgeber sich an sämtliche Spielregeln zur Befristung gehalten hat, eventuell haben Sie tatsächlich einen unbefristeten Vertrag.

Auch wenn Sie und Ihr Arbeitgeber den Arbeitsvertrag mündlich geschlossen haben, so können Sie verlangen, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen die besprochenen Regelungen „schwarz auf weiß“ aushändigt. Ihr Arbeitgeber ist nach dem Nachweisgesetz verpflichtet, die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn schriftlich niederzulegen, zu unterschreiben und Ihnen auszuhändigen. Dieses Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag können Sie grundsätzlich auch einklagen. Außerdem – und dies ist wichtiger – macht sich Ihr Arbeitgeber ggf. schadensersatzpflichtig, wenn er Ihnen keinen schriftlichen Nachweis über die Arbeitsbedingungen aushändigt. Ihr Arbeitsvertrag ist aber in jedem Fall wirksam, die vereinbarte Vergütung ist zu zahlen.

Inhalt des Arbeitsvertrages

Der Inhalt von Arbeitsverträgen divergiert stark. Es gibt Arbeitsverträge, die gerade mal die Parteien – Sie und Ihren Arbeitgeber – sowie Leistung und Gegenleistung – welche Arbeit Sie für welchen Lohn zu leisten haben – regeln. Andere Arbeitsverträge wiederum sind äußerst umfangreich und regeln das Arbeitsverhältnis bis ins kleinste Detail zuzüglich umfangreicher Regelungen in Bezug auf die Nutzung eines Dienstwagens.

Eines ist jedoch fast allen Arbeitsverträgen gemein: Sie werden meist vom Arbeitgeber vorgegeben und sind sehr häufig von ihm vorformulierte Vertragsbedingungen, so dass Sie als sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) anzusehen sind. Für AGB gelten besondere gesetzliche Regelungen, dies gilt auch für „Arbeitsvertrags-AGB“.

Häufig gehen Arbeitnehmer davon aus, dass alles, was im Arbeitsvertrag steht, auch zwischen ihnen und ihrem Arbeitgeber so geregelt ist und Geltung hat. Dies ist nicht so! Oftmals verwenden Arbeitgeber Klauseln, die als überraschende Klauseln im Arbeitsrecht nicht anerkannt werden, also unwirksam sind. In diesem Fall gilt im Zweifel die für Ihren Arbeitgeber ungünstigere und für Sie günstigere gesetzliche Regelung.

Auch Unklarheiten gehen zu Lasten Ihres Arbeitgebers, wenn er den Arbeitsvertrag als AGB vorgibt. Zudem dürfen die verwendeten Klauseln Ihre Rechte als Arbeitnehmer nicht unangemessen beschränken.

Wie ich als Rechtsanwalt bei einem Arbeitsvertrag helfen kann

Bereits vor Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages kann es sinnvoll sein, diesen durch einen rechtskundigen Fachmann, also bestenfalls durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, überprüfen zu lassen. Sie wissen dann genau, was in Ihrem Arbeitsverhältnis gilt und was nicht. Wenn Ihr Arbeitgeber Klauseln verwendet haben sollte, die unwirksam sein sollten, so wird dann häufig dennoch der Rat sein, den Vertrag so zu unterschreiben, da die Klauseln ja eben gerade gar nicht wirksam sind, Ihr Arbeitgeber sich im Streitfall also nicht auf sie berufen kann. Sie können dann gegebenenfalls zunächst die Probezeit abwarten oder aber nur im Bedarfsfall die Unwirksamkeit der Klausel geltend machen.

Häufiger ist jedoch der Fall, dass unsere Mandanten im laufenden Arbeitsverhältnis wissen möchten, ob eine bestimmte von ihrem Arbeitgeber durchgesetzte Betriebspraxis – beispielsweise die pauschale Abgeltung von Überstunden – rechtens ist. Dies können wir für Sie aufgrund unserer Erfahrung häufig kostengünstig überprüfen und Ihnen einen entsprechenden Rat für die weitere Vorgehensweise geben.

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