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:: ARBEITSRECHT
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt sie Rechtsanwalt Kohnen bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Die langjährige Tätigkeit von Rechtsanwalt Kohnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht bietet Ihnen die Gewähr für Fachkompetenz und Erfahrungswissen, gerade auch in schwierigen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Insbesondere dies können wir für Sie tun:
- Beratung vor und nach Ausspruch einer Kündigung
- Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht
- Prüfung, Gestaltung, Verhandlung und Abschluss von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen, insbesondere von Abfindungen
- Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen über Zeugnisse, Versetzungen, Ermahnungen und Abmahnungen
- Prüfung, Gestaltung, Verhandlung und Abschluss von Arbeitsverträgen
Wir beraten und vertreten Sie kompetent und energisch in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrecht von A wie Abfindung bis Z wie Zeugnis, wobei ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der gerichtlichen Vertretung in Kündigungsschutzverfahren zum Erhalt des Arbeitsplatzes sowie – je nach Interesse des Mandanten – in der Verhandlung von Abfindungen liegt. Wir geben uns hierbei nicht mit der Regelabfindung zufrieden, sondern schauen stets darauf, was im Einzelfall möglich ist. Dies kann unter Umständen weniger, aber auch häufig sehr viel mehr als der Regelsatz sein. Einen entscheidenden Faktor spielen insoweit immer die Erfolgsaussichten de jeweiligen Kündigungsschutzklage. Ganz wichtig für die Wahrung Ihrer Rechte ist insoweit, dass spätestens 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingegangen sein muss. Dies macht rasches Handeln erforderlich, so dass wir Ihnen in diesem Fall raten, sich möglichst frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen. Rufen Sie uns gerne für ein kurzfristiges Erstberatungsgespräch an: 040 / 20 90 52 74


