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:: ERBRECHT PORTUGAL & DEUTSCHLAND
Wer erbt oder seinen Nachlass ordnen möchte, muss eine Fülle von Regelungen beachten. Dies gilt aufgrund unterschiedlicher Rechtssysteme in besonderem Maße für Sachverhalte im deutsch-portugiesischen Zusammenhang. Haben Sie in Portugal und/oder Deutschland Vermögen geerbt, führen wir portugal- und deutschlandweit für Sie die vollständige Abwicklung und Auseinandersetzung Ihrer Erbschaft durch. Dies von der ersten Korrespondenz mit den zuständigen Behörden bis hin zur Veräußerung von Vermögenswerten an Dritte, falls dies Ihr Wunsch sein sollte. Sind Vermögenswerte in Portugal und/oder Deutschland vorhanden, gewährleisten wir für Sie bereits vor dem Erbfall eine in beiden Ländern rechtswirksame und vorteilhafte Nachlassregelung auch unter Berücksichtigung des jeweiligen Steuerrechts. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich. Insbesondere dies können wir für Sie tun:
- Testament & Erbvertrag
- Erbschaft, Erbschein, Erbengemeinschaft
- Pflichtteil & Enterbung
- Schenkung & Übergabevertrag
- Klärung sämtlicher Vermögenswerte bei Registern, Banken etc.
- Umschreibung von Immobilien auf die Erben
- Erbschaftssteuererklärung, Schriftverkehr mit sämtlichen Behörden
- Veräußerung von Immobilien an Dritte
Nachlassabwicklung
In beiden Ländern erfordert die Abwicklung einer Erbschaft umfangreiche und teils zeitnahe Korrespondenz mit den örtlichen Behörden, wie z.B. Finanzbehörden und Grundbuchämtern. Beispielsweise besteht in Portugal die Verpflichtung, innerhalb von 3 Monaten eine Erbschaftsteuererklärung für Immobilien, Bankkonten und weitere registrierungspflichtige Vermögenswerte einzureichen. Für die Umschreibung einer Immobilie auf den Erben beim Grundbuchamt sind unter anderem ein Erbschein, eine internationale Sterbeurkunde sowie ein Nachweis über die ordnungsgemäße Erbschaftsteuererklärung bei den Steuerbehörden erforderlich.
Gerne kümmern wir uns um die vollständige Abwicklung Ihres Erbes portugal- und deutschlandweit. Sollte beispielsweise der Nachlass nicht vollständig bekannt sein, bringen wir u. a. bei den Registern, Behörden und Banken sämtliche Vermögenswerte der Verstorbenen in Erfahrung und realisieren für Sie den Zugriff auf Ihren Nachlass.
Wir unterstützen Sie auch bei einer Aufteilung des Erbes. Hierbei sind ggf. möglicherweise Erbquoten, Pflichtteile, die Wirksamkeit von Testamenten etc. zu berücksichtigen. Wir kennen die Rechtsordnungen beider Länder und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen, möglichst einvernehmlich, im Streitfall vor Gericht.
Sind Immobilien im Nachlass vorhanden? Falls Sie dies wünschen, leiten wir ggf. alle Schritte für einen Verkauf Ihres Immobilienbesitzes ein. Vom ersten Kontakt zu potentiellen Käufern, bis zur Auszahlung des Kaufpreises zu Ihren Händen. Weitere Informationen zu dem Thema Immobilienkauf und –verkauf finden Sie unter der Rubrik "Immobilienrecht Portugal".
Nachlassregelung
Sowohl das portugiesische als auch das deutsche Recht stellen für die Frage der Wirkungen einer letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag, etc.) auf die Nationalität des Erblassers ab. Hinsichtlich der Form einer letztwilligen Verfügung sowie ihrer Rechtswirkungen gilt daher für einen portugiesischen Erblasser stets das portugiesische und im Falle eines deutschen Staatsangehörigen immer das deutsche Erbrecht. Zu dieser Frage ist zur Zeit eine europäische Verordnung geplant, die möglicherweise eine Veränderung dieser Grundsätze zur Folge hat.
Zwischen den verschiedenen Rechtssystemen bestehen grundlegende Unterschiede. So genügt ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament den Formerfordernissen des deutschen Erbrechts, während das portugiesische Recht grundsätzlich die Mitwirkung eines Notars beim Testament vorschreibt. Ebenfalls unterschiedlich sind viele Regelungen des materiellen Rechts, wie z. B. die Voraussetzungen einer Enterbung, die Normen zum Pflichtteilsrecht usw.
Da im Bereich des Erbschaftssteuerechts kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Portugal und Deutschland existiert, ist ein Erbe im Grundsatz in beiden Ländern zu versteuern. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Bereich des deutsch-portugiesischen Erbrechts besteht daher insbesondere darin, eine auf Ihre Wünsche zugeschnittene Nachlassregelung zu finden, bei der auch in steuerlicher Hinsicht die geringstmöglichen Belastungen auf Ihre Erben zukommen.


