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:: HANDEL & TRANSPORT
Auf dem Gebiet des Handels- und Transportrechts sind wir Ansprechpartner für große und mittelständische Unternehmen. Unsere Tätigkeit fokussiert sich auch hier auf das allgemeine Zivil– und Wirtschaftsrecht, also die Geltendmachung und Abwehr von vertraglichen Forderungen und Schadensersatzansprüchen, insbesondere im Bereich des nationalen und internationalen Warenverkehrs sowie dem Transport- und Speditionsrecht. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich. Insbesondere dies können wir für Sie tun:
- Vertragsanbahnungen / -verhandlungen
- Kommunikation mit Behörden in Deutschland und Portugal
- Vertretung vor deutschen Gerichten
- Über unsere Kooperationskanzleien in Portugal: Vertretung vor allen portugiesischen Gerichten
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Deutschland und Portugal
Vertragsverhandlungen
Wir begleiten Sie von Beginn an bei der Geschäftsanbahnung mit Unternehmen aus Deutschland und den portugiesischsprachigen Ländern (insbes. Portugal, Brasilien). Dabei helfen wir Ihnen Ziele klar zu definieren und vertreten Ihre Interessen bei der Ausgestaltung von Verträgen mit ihren zukünftigen Partnern.
Bei der Gestaltung von Verträgen, sollten nationale als auch internationale Fragestellungen zu Ihrem Vorteil beantwortet werden. Zu achten ist beispielsweise auf die rechtsgültige Festlegung von Qualitätsstandards und die Bestimmung eines internationalen Gerichtsstandes. Bei internationalen Verträgen ist das Risiko in der Regel höher zu bewerten als bei rein nationalen Sachverhalten. Verhandlungssicheres Portugiesisch sowie die Kenntnis der verschiedenen Rechtssysteme ermöglichen es uns, Ihnen bereits bei Geschäftsabschluss ein Höchstmaß an Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Konflikte im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr
Im Konfliktfall stößt man schnell auf sprachliche und rechtliche Barrieren. Unser Ziel ist es, diese zunächst auf dem außergerichtlichen Wege in Ihrem Sinne zu lösen. Gelingt dies nicht, vertreten wir Sie äußerst erfolgsorientiert bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen vor den jeweils zuständigen Gerichten.
Die Rechtsanwälte unserer Sozietät sind vor allen deutschen Amts- und Landgerichten sowie allen Oberlandesgerichten vertretungsbefugt. In Zusammenarbeit mit unseren Korrespondenzkanzleien vor Ort setzen wir Ihre berechtigten Ansprüche gegen Unternehmen und Privatpersonen gerichtlich auch in Portugal und anderen portugiesischsprachigen Ländern durch.
Sollten Sie bereits einen vollstreckungsfähigen Titel erstritten haben, führen wir für Sie alle im jeweiligen Land vorgesehenen und für Ihren Fall sinnvollen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch.


