
LINKS & DOWNLOADS
BÜRO HAMBURG
- Portugalhaus
- Büschstr. 7
- 20354 Hamburg
- U-Bahn Gänsemarkt
- Tel 040 / 20 90 52 74
- Fax 040 / 21 99 72 62
ZWEIGSTELLE DORTMUND
- Praxisklinik am Hbf
- Leopoldstr. 10
- 44147 Dortmund
- Tel 0231 / 84 79 63 37
- Fax 0231 / 83 53 52
ZWEIGSTELLE LISSABON
- Avenida de Berna, n° 24-6° Dto
- 1050-041 Lisboa
- Tel 00351 / 92 40 95 468
:: IMMOBILIENRECHT PORTUGAL
Der Erwerb und die Veräußerung einer Immobilie in Portugal sollten von Beginn an durch eine rechts- und sprachkundige Person begleitet werden, um das für eine solche Investition gebotene Maß an Rechtssicherheit zu gewährleisten. Wir übernehmen für Sie auf Wunsch die gesamte Abwicklung des Kaufs oder der Schenkung einer Immobilie in Portugal und unterstützen Sie auch bei erbrechtlichen Fragestellungen. Im Bereich des portugiesischen Immobilienrechts besteht der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Formulierung und Überprüfung von Kaufvorverträgen, Kaufverträgen, Schenkungsvereinbarungen und Testamenten sowie der Erfüllung sämtlicher mit dem Übertragungsgeschäft verbundener administrativer Aufgaben. Insbesondere dies können wir für Sie tun:
- Grundbuchabfrage
- Prüfung der bau- und bodenrechtlichen Situation
- Kaufvertragsgestaltung/ -prüfung
- Vereinbarung eines Notartermins
- Vollständige Abwicklung des Kaufes (Behördengänge, Eintragung im Grundbuch und bei den Finanzämtern etc.)
Kauf und Verkauf einer Immobilie
Im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie in Portugal gilt es zunächst, sich umfassend Klarheit über die grundstücksrechtliche Situation zu verschaffen. Hierbei sind u.a. die Eigentümerstellung des Verkäufers, das Vorhandensein von Grundsicherheiten und die bau- und bodenrechtlichen Begebenheiten zu prüfen. Über einen Grundbuchauszug bzw. die caderneta predial der Finanzbehörden können wir für Sie in Erfahrung bringen, ob die Immobilie beispielsweise mit Hypotheken oder Nießbrauchsrechten Dritter belastet ist oder es sich um ein städtisches oder landwirtschaftliches Grundstück handelt, was wiederum für spätere Baumaßnahmen entscheidend sein kann.
Bei Immobilienkäufen in Portugal ist es üblich, einen Kaufvorvertrag zu schließen, der auch ohne notarielle Beteiligung wirksam ist und meist die Verpflichtung zu einer Anzahlung enthält. Einen Anspruch auf die Durchführung der Übertragung begründet der Vorvertrag zwar nicht, jedoch können sich Schadenersatzansprüche ergeben, falls der Vertrag letztendlich nicht zustande kommt.
Der Kaufvertrag bedarf der notariellen Form und sollte – wie in Portugal allgemein üblich – auch unter Berücksichtigung erbrechtlicher, familienrechtlicher und steuerrechtlicher Gesichtspunkte durch einen Rechtsanwalt vorformuliert werden. Im Gegensatz zum deutschen Recht ist eine Eintragung des Käufers im Grundbuch für den Erwerbsvorgang nicht erforderlich, so dass der Käufer mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages Eigentümer der Immobilie wird. Eine Eintragung in das Register ist jedoch zum Schutz vor späteren Übertragungen an Dritte unerlässlich.
Für Verkäufer einer Immobilie gilt es neben der Sicherstellung des Kaufpreises vor allem die steuerliche Situation umfassend abzuklären.
Steuern
Beim Erwerb einer Immobilie zahlt der Käufer sowohl Grunderwerbssteuer als auch die sogenannte Stempelsteuer. Hinzu kommt die jährliche Grundsteuer, die für nicht dauerhaft in Portugal lebende Immobilienbesitzer über einen Steuerrepräsentanten abgewickelt werden sollte.
Beim Verkauf einer Immobilie hat der Verkäufer auf den Wertzuwachs der Immobilie seit eigenem Erwerb die sogenannte Veräußerungsgewinnsteuer zu entrichten.
Damit es auch im Zusammenhang mit den zu zahlenden Steuern nicht zu bösen Überraschungen kommt, beraten wir Sie gerne vorab über die für Sie günstigsten Gestaltungsmöglichkeiten.


