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:: MIET- & IMMOBILIENRECHT

Das Miet- und Immobilienrecht lässt sich im Wesentlichen in vier Teilgebiete unterteilen. Es handelt sich hierbei um die Miete von Wohnungen, das gewerbliche Miet- und Pachtrecht, das Wohnungseigentumsrecht und schließlich den Handel mit Immobilien, das Immobilienrecht. Jedes dieser Teilgebiete ist durch rechtliche Besonderheiten geprägt. Wir bieten Ihnen umfassende Kenntnisse auf allen Teilrechtsgebieten "rund um die Immobilie", welche dokumentiert sind durch den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht von Herrn Rechtsanwalt Kohnen.

Insbesondere dies können wir für Sie tun:

Miet- und Pachtrecht

Gerade im Miet- und Pachtrecht gehören Streitigkeiten und Prozesse oft schon zum Alltag, insbesondere wenn es um die Beendigung des Mietverhältnisses geht. Sollte es auch bei Ihnen zu einer Kündigung oder Räumungsklage kommen, vertreten wir Ihre Interessen nachhaltig und effektiv. Gleiches gilt für die Wahrnehmung Ihrer Rechte im laufenden Mietverhältnis wie beispielsweise hinsichtlich Mängelbeseitigung, Mietminderung oder Schadensersatz. Natürlich beraten wir Sie auch in Bezug auf sämtliche Fragen zu Mietsicherheit, Betriebskostenabrechnung, Mieterhöhung und Renovierung.

Sinnvoller ist es jedoch, es gar nicht erst zum Streit kommen zu lassen. Falls Sie daher beabsichtigen, einen neuen Miet- oder Pachtvertrag abzuschließen, sollten Sie bereits vorab mit uns Kontakt aufnehmen. Wir können dann einen Vertrag maßgeschneidert für Ihre Belange erstellen.

Gerade als Gewerberaummieter oder Pächter sollten Sie uns möglichst Ihren Vertrag vor Unterzeichnung zur Prüfung vorlegen. Denn im Gewerberaummietrecht werden in der Regel langfristige Mietverträge geschlossen, die der Gewerbemieter nicht einseitig vorzeitig beenden kann. Er muss daher grundsätzlich bis zum Ablauf des gewerblichen Mietvertrages die vereinbarte Miete leisten, auch wenn dies für ihn wirtschaftlich problematisch wird, etwa wegen rückläufiger Umsätze oder einer geplanten Betriebsverlagerung. Sollten Sie verpasst haben, bereits bei Vertragsschluss entsprechende „Notausstiegsklauseln“ zu vereinbaren, bereitet es oft große Schwierigkeiten vorzeitig aus dem Vertrag heraus zu kommen. Dennoch lassen sich – je nach den Regelungen des entsprechenden Vertrages – gegebenenfalls Wege finden, die auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind, und Ihnen einen vorzeitigen Ausstieg ermöglichen. Auch hier lohnt sich eine individuelle Prüfung eines Fachmannes.

Immobilienrecht

Das hohe Haftungspotential beim Handel mit Immobilien fordert zwingend eine kompetente juristische Begleitung. Im Falle des Erwerbs vermieteter Immobilien kommt es immer wieder vor, dass die Bestandsverträge nicht ausreichend geprüft werden. Die Ertragsfähigkeit der Immobilie hängt aber gerade an der Wirksamkeit der abgeschlossenen Mietverträge. Beim Kauf sowie bei der fortlaufenden Betreuung bereits bestehender Objekte beraten und unterstützen wir Sie daher insbesondere durch eine umfassende Prüfung bestehender und vom Erwerber zu übernehmender Miet-, Nutzungs- und Objektverwaltungsverträge. Diese werden gegebenenfalls durch uns neu konzeptioniert und ausgearbeitet. Gerne bieten wir Ihnen eine anschließende fortlaufende rechtliche Betreuung dieser Verträge.

Auch beim privaten Erwerb oder der Veräußerung einer Immobilie beginnt unsere Tätigkeit für Sie bereits im planerischen Vorfeld. Wir unterstützen Sie bei der optimalen Gestaltung des Kaufvertrages und übernehmen für Sie die Vertretung in den Vertragsverhandlungen bis zum Vertragsabschluss sowie die anschließende Abwicklung und Überwachung der Verträge. Nach Ankauf/Verkauf Ihrer Immobilie unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen etwaige Anspruchsgegner wie beispielsweise Miteigentümer, Mieter, Käufer oder Verkäufer.

Aufgrund unserer verhandlungssicheren Portugiesisch- und Englischkenntnisse arbeiten wir gerne auch in Projekten mit internationalem Bezug. Unsere guten Kontakte zu Notaren und Steuerberatern sowie Partnerkanzleien vor Ort helfen uns insbesondere bei der effektiven Durchführung von Immobilienkäufen in Portugal.



Kohnen & Krag Rechtsanwälte, Hamburg & Dortmund. Impressum