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:: VERKEHRSRECHT
Das Verkehrsrecht unterscheidet zwischen dem Verkehrszivilrecht (Verkehrsunfallsachen), dem Verkehrsstrafrecht (hierzu zählen auch Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten) sowie dem Verkehrsverwaltungsrecht.
Unsere Hauptaufgabe im Rahmen des Verkehrsrechts besteht in der Schadensabwicklung. Wir beraten Sie nach einem Verkehrsunfall umfassend und kompetent und setzen für Sie Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die Unfallgegner und deren Versicherungen durch oder wehren derartige Ansprüche für Sie ab.
Da die Rechtsanwaltskosten, sofern die Schuld allein beim Unfallgegner liegt, grundsätzlich durch die Versicherung des Schädigers zu tragen sind, empfehlen wir, auch bei einem einfachen Verkehrsunfall anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nur ein Rechtsanwalt kann überblicken, welche Schadenspositionen ein Geschädigter in welcher Höhe geltend machen kann. Oder kannten Sie den sog. Haushaltsführungsschaden bei Personenschäden oder die 130%-Grenze bei Fahrzeugschäden?
Ersatzfähige Schadenspositionen können z.B. sein:
- Reparaturkosten
- Verdienstausfall
- Wertminderung
- Nutzungsausfall
- Heilbehandlungskosten
- Haushaltsführungsschaden
- Vertaner Urlaub
- Entgangener Gewinn
- Rechtsanwaltskosten (werden bei alleinigem Verschulden der Gegenseite grds. von dieser gezahlt)
Selbstverständlich betreuen wir Sie auch in den meist parallel verlaufenden verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten / Bußgeldverfahren. Hier verteidigen wir Sie effektiv und nehmen Ihre Rechte wahr. Gerade in diesen Fällen ist es wichtig, dass Sie frühzeitig auf uns zu treten. Je später Sie mit Ihrem Anliegen zu uns kommen, desto schwieriger wird eine erfolgreiche Rechtsverteidigung.
In verkehrsverwaltungsrechtlichen Sachen geht es etwa um Fragestellungen betreffend Ihre Fahrerlaubnis oder um die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).


