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:: VERTRÄGE, FORDERUNGEN, SCHADENSERSATZ
Der Abschluss von Verträgen gehört zum Alltag eines jeden. Bereits der Einkauf von Lebensmitteln ist gesetzlich als Kaufvertrag definiert. Im Gegensatz zu solchen Geschäften des täglichen Lebens sollten Verträge mit langfristiger Bindung oder hohem materiellen Inhalt jedoch stets vor Unterzeichnung intensiv geprüft werden. Dies gilt beispielsweise für Bauverträge, gewerbliche Mietverträge, Pachtverträge, Grundstückskaufverträge sowie für Lieferantenverträge, Gesellschaftsverträge und Darlehens- sowie sonstige Finanzierungsverträge.
Wir unterstützen Sie in allen Bereichen der Vertragsgestaltung und –überprüfung, um Ihre Ansprüche rechtssicher festzulegen und Ihnen Gefahren und Risiken aufzuzeigen. Dies gilt selbstverständlich auch für Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollte es bei einem bestehenden Vertrag zu einem Rechtsstreit kommen, nehmen wir Ihre Interessen umfassend wahr.
Ansprüche können jedoch nicht nur durch Verträge entstehen, sondern gegebenenfalls auch nach den Grundsätzen des Schadensersatzrechts. Denn wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, hat diesem grundsätzlich Schadensersatz zu leisten. Auch hier vertreten wir Sie durchsetzungsstark und effektiv.
Inkasso & Zwangsvollstreckung
Eine Forderung ist allerdings nur dann etwas wert, wenn sie gegenüber dem Schuldner auch zu Geld gemacht werden kann. Auch ein unbestrittener oder gerichtlich festgestellter Anspruch hilft nicht unbedingt. Wir unterstützen Sie daher auch im Bereich Inkasso und Zwangsvollstreckung. Häufig hilft bereits ein anwaltliches Aufforderungsschreiben, um säumige Schuldner zur baldigen Zahlung zu veranlassen. Ansonsten prüfen wir für Sie die Erfolgsaussichten einer Zwangsvollstreckung, sei es über den Gerichtsvollzieher oder im Wege der Forderungspfändung, beispielsweise in bestehende Konten oder das Arbeitseinkommen des Schuldners.


