K & K Rechtsanwälte, Hamburg, Dortmund, Lissabon

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:: GEBÜHREN

Hinsichtlich der Rechtsanwaltsgebühren ist Transparenz für uns selbstverständlich. Die Gebühren für unsere Tätigkeit berechnen wir in der Regel nach der offiziellen Tabelle für Rechtsanwälte (RVG). Einen Überblick über die Gebühren für einen Rechtsanwalt und über die im Falle eines gerichtlichen Verfahrens entstehenden Kosten können Sie sich mit Hilfe dieses Leitfadens der Bundesrechtsanwaltskammer verschaffen.

Im Einzelfall treffen wir mit Ihnen aber auch gerne - abhängig von Schwierigkeit und Umfang der Tätigkeit – eine Honorarvereinbarung. Gerade die Einschaltung unserer Korrespondenzanwälte in Portugal hängt von den Kosten ab, die vor Ort entstehen. Auch diese werden natürlich für jede Tätigkeit im vorhinein mit Ihnen besprochen.

Rufen Sie uns an und fragen uns konkret nach den Kosten für ein erstes Beratungsgespräch: 040/20905274 (Hamburg), 0231/84796337 (Dortmund) oder senden Sie uns eine E-Mail an: info@kohnen-krag.de. Falls Sie wünschen, rufen wir Sie auch gerne zurück!

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, klären wir für Sie, ob Ihre Versicherung für die Kosten aufkommt. Rufen Sie uns an und vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin! Wir stehen Ihnen gerne zu allen Fragen zur Verfügung.

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