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:: MEHR RECHTE FÜR FLUGGÄSTE 2

Nachdem ich Ihnen die Rechte eines Fluggastes bei Flugverspätungen beschrieben habe, sind Schadenersatzforderungen im Fall einer Flugannullierung und der Verlust oder die Zerstörung von Reisegepäck Thema des heutigen Artikels.

Fällt ein Flug aus, kann der Passagier auf den Flug verzichten und sich den Flugpreis erstatten lassen. Er hat jedoch auch das Recht, einen kostenlosen Rückflug zum Abflugort oder eine anderweitige Beförderung zum Zielort zu verlangen. Außerdem hat er Anspruch auf Ausgleichszahlungen in Höhe von 125 bis 600 Euro, wenn ihn die Fluggesellschaft nicht mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflugtermin über die Annullierung informiert und dem jeweiligen Fluggast nicht innerhalb festgelegter Fristen eine zumutbare anderweitige Beförderung anbietet.

Wie bei einer Flugverspätung müssen dem Fluggast je nach Wartezeit Mahlzeiten, Erfrischungen, ggf. Unterbringung in einem Hotel einschließlich Fahrt dorthin, sowie zwei Telefonate, Telefaxe oder E-Mails kostenlos angeboten werden. Im Falle von Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Gepäckstücken sieht der Gesetzgeber das Recht auf Schadenersatz vor. Gibt ein Reisegast einen unbeschädigtes Gepäckstück auf und dieses geht am Ende verloren oder wird beschädigt, wird ein fahrlässiges Verhalten der Fluggesellschaft vermutet. Dies hat zur Folge, dass die Schadenersatzpflicht grundsätzlich besteht.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Fluggesellschaften sehen bei Gepäckverlust/-beschädigung und Verspätung eine sofortige Anzeige am Reklamationsschalter am Flughafen als Voraussetzung für Schadensersatzansprüche vor, da dies eine möglichst rasche, umgehende Behebung des Schadens ermöglicht. Informieren sie also die Fluggesellschaft in einem solchen Fall umgehend.

Ersetzt werden aber in allen Fällen der neuen Fluggastrechte nur materielle Schäden, die einen unmittelbaren Geldverlust nach sich ziehen (z.B. Telefonkosten, Ausgaben für Übernachtungen, Essen etc.). Für entgangene Urlaubsfreude wird hingegen kein Geldersatz geleistet.



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