Kohnen & Krag Rechtsanwälte in Hamburg verfügen über langjährige praktische Erfahrung im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht & portugiesischem Recht!
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  • Testamentsanfechtung

Immobilienrecht Portugal

Mandatsbetreuung durch unsere Rechtsanwälte für Immobilienrecht in Portugal auch vollständig online möglich!

Bundesweite Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt für portugiesisches Immobilienrecht

Der Erwerb und die Veräußerung einer Immobilie in Portugal sollten von Beginn an durch eine rechts- und sprachkundige Person begleitet werden, um das für eine solche Investition gebotene Maß an Rechtssicherheit zu gewährleisten.

An unseren Standorten in Hamburg, Düsseldorf und Lissabon übernehmen wir für Sie auf Wunsch die gesamte Abwicklung des Verkaufs, des Kaufs oder der Schenkung einer Immobilie in Portugal und unterstützen Sie auch bei erbrechtlichen Fragestellungen.

Im Bereich des portugiesischen Immobilienrechts besteht der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Formulierung und Überprüfung von Kaufvorverträgen, Kaufverträgen, Schenkungsvereinbarungen und Testamenten sowie der Erfüllung sämtlicher mit dem Übertragungsgeschäft verbundener administrativer Aufgaben.

Insbesondere dies können wir für Sie tun:

  • Prüfung sämtlicher relevanter Dokumente (Grundbuchauszug, Katasterbescheinigung, Nutzungslizenz ,etc.)
  • Kaufvertragsgestaltung/ -prüfung
  • Notartermin
  • Vollständige Abwicklung des Kaufes (Behördengänge, Eintragung im Grundbuch und bei den Finanzämtern etc.)

Kauf und Verkauf einer Immobilie in Portugal

Im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie in Portugal gilt es zunächst, sich umfassend Klarheit über die grundstücksrechtliche Situation zu verschaffen. Hierbei sind u.a. die Eigentümerstellung des Verkäufers und das Vorhandensein von Lasten bzw. Grundsicherheiten zu prüfen. Über einen Grundbuchauszug bzw. die Caderneta Predial der Finanzbehörden können wir für Sie in Erfahrung bringen, ob die Immobilie beispielsweise mit Hypotheken oder Nießbrauchsrechten Dritter belastet ist oder es sich um ein städtisches oder landwirtschaftliches Grundstück handelt, was wiederum für spätere Baumaßnahmen entscheidend sein kann.

Bei Immobilienkäufen in Portugal ist es üblich, einen Kaufvorvertrag zu schließen, der auch ohne notarielle Beteiligung wirksam ist und meist die Verpflichtung zu einer Anzahlung enthält. Ein gut formulierter Vorvertrag beinhaltet einen Passus, der die jeweils andere Partei zu einem Vollzug des notariellen Kaufvertrages verpflichtet. Zudem werden in der Regel Schadenersatzansprüche vereinbart, falls der Notarvertrag letztendlich nicht zustande kommt.

Der Kaufvertrag bedarf der notariellen Form und sollte – wie in Portugal allgemein üblich – auch unter Berücksichtigung erbrechtlicher, familienrechtlicher und steuerrechtlicher Gesichtspunkte durch einen Rechtsanwalt vorformuliert werden. Im Gegensatz zum deutschen Recht ist eine Eintragung des Käufers im Grundbuch für den Erwerbsvorgang nicht erforderlich, so dass der Käufer mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages Eigentümer der Immobilie wird. Eine Eintragung in das Register ist jedoch zum Schutz vor späteren Übertragungen an Dritte unerlässlich.

Für Verkäufer einer Immobilie gilt es neben der Sicherstellung des Kaufpreises vor allem die steuerliche Situation umfassend abzuklären.

Steuern

Beim Erwerb einer Immobilie zahlt der Käufer sowohl Grunderwerbssteuer als auch die sogenannte Stempelsteuer. Hinzu kommt die jährliche Grundsteuer, die für nicht dauerhaft in Portugal lebende Immobilienbesitzer über einen Steuerrepräsentanten abgewickelt werden sollte.

Beim Verkauf einer Immobilie hat der Verkäufer auf den Wertzuwachs der Immobilie seit eigenem Erwerb die sogenannte Veräußerungsgewinnsteuer zu entrichten.

Damit es auch im Zusammenhang mit den zu zahlenden Steuern nicht zu bösen Überraschungen kommt, beraten wir Sie gerne vorab über die für Sie günstigsten Gestaltungsmöglichkeiten.

Spezialisierter Rechtsanwalt für portugiesisches Immobilienrecht

Rechtsanwalt für Erbrecht in Hamburg - Miguel KragRechtsanwalt Miguel Alexandre Krag ist zweisprachig aufgewachsen und hat in Deutschland und Portugal studiert. Er bearbeitet in unseren Büros in Hamburg, Düsseldorf und Lissabon neben dem deutschen Erbrecht zu einem großen Teil Mandate aus dem deutsch-portugiesischen Erbrecht, Immobilienrecht und Familienrecht.

Haben Sie Fragen zum Kauf einer Immobilie in Portugal?
Kontaktieren Sie uns gerne für ein kurzfristiges Erstberatungsgespräch unter 040 / 20 90 52 74.