Kohnen & Krag Rechtsanwälte in Hamburg verfügen über langjährige praktische Erfahrung im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht & portugiesischem Recht!
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  • Verkehrsrecht Hamburg

Bußgeldverfahren

Selbstverständlich betreuen wir Sie auch in den meist parallel verlaufenden verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten und Bußgeldverfahren.

In Bußgeldverfahren sind wir als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht insbesondere in folgenden Fällen für Sie tätig:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Rotlichtverstöße
  • Abstandsverstöße
  • 0,5-Promille-Grenze
  • Lenkzeitenverstöße
  • Fahrverbote

Hier verteidigen wir Sie effektiv und nehmen Ihre Rechte wahr. Gerade in diesen Fällen ist es wichtig, dass Sie frühzeitig einen Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen. Je später Sie mit Ihrem Anliegen zu uns kommen, desto schwieriger wird eine erfolgreiche Verteidigung.

Wenn ein Bußgeldbescheid droht, gehen Sie daher auf jeden Fall frühzeitig zum Rechtsanwalt. Ein Verkehrsrechtsanwalt kennt die typischen Fehlerquellen in Bußgeldverfahren, etwa bei Geschwindigkeitsmessverfahren, Rotlichtüberwachungen oder Abstandsmessungen. Zudem erkennen erfahrene Anwälte für Verkehrsrecht auch formale Fehler der Behörden, die Bescheide unwirksam machen können – auch wenn Sie tatsächlich mal zu schnell gefahren sein sollten.

Bereits mit Erhalt des Zeugenfragebogens oder des Anhörungsbogens für Betroffene sollten Sie einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Spätestens mit dem Erhalt des Bußgeldbescheides ist eine Überprüfung der Angelegenheit und die für Ihr Bußgeldverfahren anzuwendende Vorgehensweise durch einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt notwendig, um Sie vor Fahrverboten, Punkten in Flensburg und Bußgeld zu schützen.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Ab Zugang des Bußgeldbescheides läuft die recht kurze Einspruchsfrist von nur 2 Wochen, die Sie unbedingt beachten müssen. Versäumen Sie diese Frist, gibt es so gut wie keine Möglichkeit mehr, gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich vorzugehen, auch nicht für den besten Anwalt.

Um eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigung vornehmen zu können, ist die Akteneinsicht für uns – sowie für jeden anderen Verkehrsrechtsanwalt – zwingende Voraussetzung. Erst nach der Akteneinsicht steht fest, welche Beweise vorliegen, wo die Schwachpunkte liegen und wie wir Sie am besten verteidigen können.

Bis dahin raten wir Ihnen: Sie haben das Recht zu schweigen! Machen Sie davon Gebrauch!

Denn häufig versuchen Betroffene eines Bußgeldverfahrens, den Bußgeldbescheid durch eine schnelle Stellungnahme abzuwenden. Dies bleibt jedoch meist ohne Erfolg und häufig werden hierdurch Fakten geschaffen, die im Nachgang nicht mehr zu beheben sind. Denn alles was Sie sagen, kann – und wird – gegen Sie verwendet werden.

Haben Sie Fragen zum Bußgeldverfahren?
Rufen Sie uns gerne für ein kurzfristiges Erstberatungsgespräch an: 040 / 20 90 52 74.

Fahrverbot

Mag eine geringe Geldbuße bei leerem Punktekonto noch hinzunehmen sein, spätestens wenn ein Fahrverbot droht, sollten Sie sich in jedem Fall durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht verteidigen lassen. Wegen einer Ordnungswidrigkeit darf ein Fahrverbot nämlich nur verhängt werden, wenn der Betroffene die Ordnungswidrigkeit unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat.

Die Bußgeldkatalogverordnung sieht hierbei unter anderem Regelfahrverbote vor für Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 30 km/h innerorts oder mehr als 40 km/h außerorts, eine zweite Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des ersten Verstoßes, Rotlichtverstöße nach mehr als 1 Sekunde Rotlicht oder unter Gefährdung anderer (qualifizierter Rotlichtverstoß), Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr mit 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut.

Bei diesen – und weiteren – Regelfahrverboten wird also quasi durch das Gesetz ein grober oder beharrlicher Pflichtverstoß vermutet. Allerdings ist auch in diesen Fällen immer zu prüfen, ob der Verkehrsverstoß auch aus der persönlichen Situation des Fahrers heraus eine grobe Pflichtverletzung darstellt. Hier kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen.

So ist es beispielsweise möglich, vom Fahrverbot abzusehen, wenn sich der Verstoß als Augenblickversagen des Betroffenen darstellt, oder aber im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung die Verhängung des Fahrverbotes – ggf. unter Erhöhung des Bußgeldes – zu unterbleiben hat, z.B. wegen drohendem Verlust des Arbeitsplatzes oder der Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz.

Ihnen droht ein Fahrverbot? Verlieren Sie keine Zeit!
Kontaktieren Sie uns für eine zeitnahe Erstberatung unter 040 / 20 90 52 74.