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  • Verkehrsrecht Hamburg

Verkehrsunfall / Verkehrszivilrecht

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Unsere Hauptaufgabe als Anwälte im Verkehrsrecht besteht in der Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall. Wir beraten Sie nach einem Unfall umfassend und kompetent und setzen für Sie Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die Unfallgegner und deren Versicherungen durch oder wehren derartige Ansprüche für Sie ab.

Kosten für Rechtsanwalt

Da die Kosten für den Rechtsanwalt, sofern die Schuld allein beim Unfallgegner liegt, grundsätzlich durch die Versicherung des Schädigers zu tragen sind, empfehlen wir, auch bei einem einfachen Verkehrsunfall möglichst rasch einen Anwalt zu beauftragen. Nur ein im Verkehrsrecht versierter Rechtsanwalt kann überblicken, welche Schadenspositionen ein Geschädigter in welcher Höhe geltend machen kann. Oder kannten Sie den sog. Haushaltsführungsschaden bei Personenschäden oder die 130%-Grenze bei Fahrzeugschäden?

Kfz-Sachverständiger

Das gleiche gilt für die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Auch diesen können Sie nach Ihrer freien Wahl mit der Feststellung des Schadensumfangs, der Wertminderung, des Rest- und Wiederbeschaffungswerts sowie der Reparaturkosten beauftragen. Auch die Kosten für dieses Gutachten muss grundsätzlich die Versicherung des Gegners übernehmen, wenn dieser den Unfall allein zu verschulden hat.

Nur dann, wenn erkennbar war, dass es sich allein um einen Bagatellschaden gehandelt hat, werden die Kosten des Gutachtens nicht ersetzt. Als schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht tätige Rechtsanwälte können wir Ihnen gerne einen versierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen im Raum Hamburg und Umgebung vermitteln.

Das Gutachten wiederum stellt für uns Rechtsanwälte die Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche im Verkehrsrecht dar.

Ersatzfähige Schadenspositionen können z.B. sein:

  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungskosten
  • Verdienstausfall
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall
  • Heilbehandlungskosten
  • Haushaltsführungsschaden
  • Entsorgungskosten
  • Standgebühren
  • Entgangener Gewinn

Ebenfalls dem Verkehrsrecht zuzuordnen sind sämtliche Probleme im Zusammenhang mit Autokauf und Leasing von Fahrzeugen. Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Hamburg helfen wir Ihnen natürlich auch hier gerne weiter.

Möchten Sie mehr über Ihre Ansprüche bei einem Verkehrsunfall erfahren?
Rufen Sie uns gerne für ein kurzfristiges Erstberatungsgespräch an: 040 / 20 90 52 74.