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  • Verkehrsrecht Hamburg

Verkehrsverwaltungsrecht

In verkehrsverwaltungsrechtlichen Sachen geht es etwa um Fragestellungen betreffend Ihre Fahrerlaubnis oder um die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) dient im Verkehrsrecht dazu, die Fahreignung einer Person festzustellen. Bestehen etwa wegen Bedenken an der Fahreignung, so kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass ein entsprechendes Gutachten beigebracht wird. Auch hier helfen wir Ihnen als Anwälte für Verkehrsrecht in Hamburg weiter.

Auch die Abwehr einer Fahrtenbuchauflage ist dem Verkehrsverwaltungsrecht zuzuordnen.

Kann nach einer Zuwiderhandlung im Straßenverkehr der Fahrzeugführer nicht festgestellt werden, so sieht das Verkehrsrecht die Möglichkeit vor, dass die zuständige Verwaltungsbehörde unter bestimmten Umständen eine Fahrtenbuchauflage erteilt. Fahrtenbuchauflagen werden von der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde nach unserer Erfahrung in zunehmendem Maße erteilt. Gerne sind wir Ihnen bei der Abwehr der Fahrtenbuchauflage behilflich.

Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung!

Haben Sie Fragen zum Verkehrsverwaltungsrecht?
Rufen Sie uns gerne für ein kurzfristiges Erstberatungsgespräch an: 040 / 20 90 52 74.