Rechtsanwalt Busch – Erbrecht und Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Raphael Busch ist seit 2012 als Anwalt tätig. In unserer Kanzlei bearbeitet er überwiegend Fälle aus dem Erbrecht; er berät und vertritt unsere Mandanten sowohl vor dem Erbfall, also insbesondere bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, als auch im Erbstreit oder bei unstreitigen Erbauseinandersetzungen. Herr Rechtsanwalt Busch hat den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht besucht und bildet sich regelmäßig fort.
Darüber hinaus ist Herr Busch schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig. Auch hier hat er den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht besucht und nimmt regelmäßig an Fortbildungen teil. Zentrale Beratungsfelder sind hier Kündigungen, Abfindungsverträge und Abfindungsverhandlungen. Auch in vielen weiteren arbeitsrechtlichen Themen – wie Urlaub, Abmahnung und Zeugnis – berät Herr Busch.
Rechtsanwalt Busch wurde in Hannover geboren und studierte an den Universitäten Osnabrück und Hannover Rechtswissenschaften. Sein Referendariat absolvierte er beim OLG Celle, u.a. mit Stationen beim Landgericht Verden und bei der Tchibo GmbH in Hamburg. Vor seinem Eintritt bei Kohnen & Krag Rechtsanwälte | Fachanwälte PartmbB war Rechtsanwalt Busch in Hannover und in Kiel als Rechtsanwalt tätig.
Fremdsprachen:
- Deutsch (Muttersprache)
- Englisch
E-Mail: busch@kohnen-krag.de
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