In der aktuellen Ausgabe des Magazins Laura vom 5. August 2015 gibt es ein kurzes Interview mit mir zum Thema „So klappt’s mit der Auszeit vom Job“.
Raus aus dem Hamsterrad
72 Prozent aller Deutschen wünschen sich ein „Sabbatical“ – wie Sie das umsetzen können, verrät Lars Kohnen, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Hamburg.
Wer darf eine längere Auszeit nehmen?
„Beamte haben häufig einen Anspruch, Arbeitnehmer meist nicht. Angestellte können sie aber mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Gute Chancen haben Sie, wenn Sie in einem großen Betrieb seit mindestens drei Jahren beschäftigt sind. Wie lange Sie pausieren können, ist gesetzlich nicht geregelt. Üblich sind drei Monate bis zu einem Jahr.“
Wie kann ich meinen Chef davon überzeugen?
„Es ist entscheidend, einen sinnvollen Grund vorzubringen. Haben Sie einen anstrengenden Job? Argumentieren Sie, dass Sie neue Kraft schöpfen möchten, weil Sie sich auch langfristig optimal im Unternehmen einbringen wollen. Passen Sie für das Gespräch einen Moment ab, an dem es gerade zu viele Beschäftigte in der Firma gibt oder eben erst ein großes Projekt abgeschlossen wurde. Das macht den Chef empfänglicher für Ihre Anfrage.“
Wie finanziere ich meine Auszeit?
„Im besten Fall planen Sie Ihr Sabbatical drei Jahre zuvor. So haben Sie die Möglichkeit, drei Jahre Vollzeit zu arbeiten, in denen Sie nur ¾ Ihres Gehalts erhalten. Im Anschluss folgt das Jahr Auszeit, in dem Sie ebenfalls ¾ Ihres Gehalts beziehen. Sie können auch Überstunden abbauen, wenn Sie genügend angesammelt haben. Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen lediglich unbezahlten Urlaub zugestehen, müssen Sie vorher den Bedarf für die Zeit privat ansparen.“
Bin ich während der Auszeit versichert?
„Wenn Sie Überstunden abbauen oder während des Sabbaticals ¾ Ihres Gehalts beziehen, sind Sie weiterhin versichert. Bei unbezahltem Urlaub müssen Sie sich allerdings eigenständig um Ihre Krankenversicherung kümmern.“
Hab ich später Anspruch auf meine alte Stelle?
„Prinzipiell schon, tatsächlich kann es aber schwer werden, da der Chef fast immer das Recht hat, umzustrukturieren. Vor einer Kündigung sind Sie aber geschützt.“
Haben Sie Fragen zum Sabbatical? Sprechen Sie mich an.