Honorar für einen Rechtsanwalt
Hinsichtlich der Rechtsanwaltsgebühren ist Transparenz für uns selbstverständlich. Die Gebühren für unsere Tätigkeit berechnen wir in der Regel nach der offiziellen Tabelle für Rechtsanwälte (RVG).
Einen Überblick über die Gebühren für einen Rechtsanwalt und über die im Falle eines gerichtlichen Verfahrens entstehenden Kosten können Sie sich mit Hilfe dieses Leitfadens zur Anwaltsvergütung der Bundesrechtsanwaltskammer verschaffen.
Honorarvereinbarung
Im Einzelfall treffen wir mit Ihnen aber auch gerne – abhängig von Schwierigkeit und Umfang der Tätigkeit – eine Honorarvereinbarung. Gerade die Einschaltung unserer Korrespondenzanwälte in Portugal hängt von den Kosten ab, die vor Ort entstehen. Auch diese werden natürlich für jede Tätigkeit im vorhinein mit Ihnen besprochen.
Prozesskostenhilfe
Bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen stellen wir für Sie gerne auch einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe. Hier übernimmt der Staat im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens sowohl die eigenen Anwaltskosten als auch die Gerichtskosten.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, klären wir für Sie, ob Ihre Versicherung für die Kosten aufkommt.
Haben Sie Fragen zu den Kosten?
Rufen Sie uns an und fragen uns konkret nach den Kosten für ein erstes Beratungsgespräch: 040 / 20 90 52 74 (Hamburg) oder senden Sie uns eine E-Mail an info@kohnen-krag.de. Falls Sie wünschen, rufen wir Sie auch gerne zurück. Sprechen Sie uns an! Wir stehen Ihnen gerne zu allen Fragen zur Verfügung.