Kohnen & Krag Rechtsanwälte in Hamburg verfügen über langjährige praktische Erfahrung im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht & portugiesischem Recht!
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  • Erbschein

Rechtsanwalt für Erbrecht in Portugal

Mandatsbetreuung durch unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Portugal auch vollständig online möglich!

Bundesweite Beratung vom Fachanwalt und spezialisierten Anwalt für portugiesisches Erbrecht

In unseren Büros in Deutschland sowie unserer Filiale in Lissabon sind wir Ihre Rechtsanwälte rund um das deutsche und portugiesische Erbrecht. Haben Sie in diesen Ländern Vermögen geerbt, führen wir portugal- und deutschlandweit für Sie die vollständige Nachlassabwicklung durch. Dies von der ersten Korrespondenz mit den zuständigen Behörden bis hin zur Veräußerung von Vermögenswerten an Dritte, falls dies Ihr Wunsch sein sollte.

Sind Vermögenswerte in Portugal und/oder Deutschland vorhanden, gewährleisten wir für Sie zudem bereits vor dem Erbfall eine in beiden Ländern rechtswirksame und vorteilhafte Nachlassregelung auch unter Berücksichtigung des jeweiligen Steuerrechts. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich mit Ihren Fragen zum deutschen und portugiesischen Erbrecht.

Insbesondere dies können wir für Sie tun:

Vor dem Erbfall

  • Testament & Erbvertrag
  • Schenkung & Übergabevertrag

Nach dem Erbfall

  • Vollständige Abwicklung der Erbschaft inklusive Schriftverkehr mit sämtlichen Behörden
  • Erbschein, Erbschaftssteuererklärung
  • Suche nach Bankguthaben, Immobilien, etc.
  • Realisierung von Bankguthaben / Umschreibung von Immobilien auf die Erben
  • Veräußerung von Immobilien an Dritte
  • Pflichtteil, Enterbung
  • Erbschaft, Erbengemeinschaft

Nachlassabwicklung

Die Abwicklung eines Erbes in Portugal und Deutschland erfordert fachspezifische Sprachkenntnisse und vor allem eine rechtliche Spezialisierung im Bereich des deutschen und des portugiesischen Erbrechts sowie der angrenzenden Rechtsgebiete, wie dem Immobilienrecht und dem Bankrecht des jeweiligen Landes.

In beiden Ländern ist zunächst eine umfangreiche und teils zeitnahe Korrespondenz mit den örtlichen Behörden, wie z.B. Finanzbehörden und Grundbuchämtern notwendig. U.a. besteht in Portugal die Verpflichtung, innerhalb von 3 Monaten eine Erbschaftsteuererklärung für Immobilien, Bankkonten und weitere registrierungspflichtige Vermögenswerte einzureichen. Für die Umschreibung einer Immobilie auf den Erben beim Grundbuchamt sind unter anderem ein Erbschein, eine internationale Sterbeurkunde sowie ein Nachweis über die ordnungsgemäße Erbschaftsteuererklärung bei den Steuerbehörden erforderlich.

Gerne kümmern wir uns um die vollständige Abwicklung Ihres Erbes portugal- und deutschlandweit. Sollte beispielsweise der Nachlass nicht vollständig bekannt sein, bringen wir u. a. bei den Registern, Behörden und Banken sämtliche Vermögenswerte der Verstorbenen in Erfahrung und realisieren für Sie den Zugriff auf Ihren Nachlass.

Wir unterstützen Sie auch bei einer Aufteilung des Erbes. Hierbei sind ggf. möglicherweise Erbquoten, Pflichtteile, die Wirksamkeit von Testamenten etc. zu berücksichtigen. Wir kennen die Rechtsordnungen beider Länder und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen, möglichst einvernehmlich, im Streitfall vor Gericht.

Sind Immobilien im Nachlass vorhanden?

Falls Sie dies wünschen, leiten wir ggf. alle Schritte für einen Verkauf Ihres Immobilienbesitzes ein. Vom ersten Kontakt zu potentiellen Käufern, bis zur Auszahlung des Kaufpreises zu Ihren Händen. Weitere Informationen zu dem Thema Immobilienkauf und –verkauf finden Sie unter der Rubrik „Immobilienrecht Portugal„.

Nachlassregelung

Für die Form und den Inhalt einer letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag, etc) bestehen in Portugal und Deutschland unterschiedliche Gesetze. Es gilt also zunächst das anwendbare nationale Recht für die Regelung Ihres Nachlasses zu finden. Für Todesfälle nach dem 17.08.2015 gilt hierbei die zwischenzeitlich in Kraft getretene EU-Erbrechtsverordnung. Diese stellt für die Bestimmung des anwendbaren nationalen Erbrechts grundsätzlich auf den letzten Aufenthalt des Verstorbenen ab. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Rechtswahl zum Heimatrecht (Recht der Staatsangehörigkeit). Diese muss den jeweiligen erbrechtlichen Formvorschriften genügen.

Aufgrund prägnanter Unterschiede in den verschiedenen Rechtssystemen ist die Klärung des anwendbaren nationalen Erbrechts durch einen im internationalen Erbrecht versierten Rechtsanwalt von größter Bedeutung.

So genügt ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament den Formerfordernissen des deutschen Erbrechts, während das portugiesische Recht grundsätzlich die Mitwirkung eines Notars beim Testament vorschreibt. Ebenfalls unterschiedlich sind viele Regelungen des materiellen Rechts, wie z. B. die Voraussetzungen einer Enterbung, die Normen zum Pflichtteilsrecht usw.

Da im Bereich des Erbschaftssteuerrechts kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Portugal und Deutschland existiert, ist ein Erbe im Grundsatz in beiden Ländern zu versteuern. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Bereich des deutsch-portugiesischen Erbrechts besteht daher insbesondere darin, eine auf Ihre Wünsche zugeschnittene Nachlassregelung zu finden, bei der auch in steuerlicher Hinsicht die geringstmöglichen Belastungen auf Ihre Erben zukommen.

Spezialisierter Rechtsanwalt für portugiesisches Recht

Anwalt für Erbrecht in Portugal - Miguel KragRechtsanwalt Miguel Alexandre Krag ist Fachanwalt für Erbrecht, zweisprachig aufgewachsen und hat in Deutschland und Portugal studiert. Herr Krag bearbeitet in unseren Büros in Hamburg, Düsseldorf und Lissabon neben dem deutschen Erbrecht in langjähriger Praxis zu einem großen Teil Mandate aus dem grenzüberschreitenden deutsch-portugiesischen Erbrecht und Immobilienrecht.

Mandatsbetreuung auch vollständig online

Unabhängig von Ihrem Wohnort betreuen wir Sie gerne bei Ihren erbrechtlichen Anliegen in Deutschland oder Portugal auch online. Wir sind darauf ein- und ausgerichtet mit unseren Mandanten über Fernkommunikationsmittel (Videocall, E-Mail, Telefon, Fax, etc.) zu kommunizieren und die Mandate auf diesem Weg vollständig abzuwickeln. Dabei steht Transparenz im Vordergrund. Unsere Aufgaben und die entstehenden Gebühren werden in unserem Auftragsformular vor Mandatsaufnahme schriftlich festgelegt und Sie über die gesamte Zeit des Mandats fortwährend in alle Entscheidungsprozesse eingebunden sowie über die erledigten Tätigkeiten informiert.

Haben Sie Fragen zum deutsch-portugiesischen Erbrecht?
Rufen Sie uns gerne unverbindlich für ein kurzfristiges Erstberatungsgespräch an: 040 / 20 90 52 74.