Wie bereits in der letzten Ausgabe unserer Portugal Post angekündigt, werde ich in diesem Artikel erläutern, wie hoch eine Abfindung bei Verlust des Arbeitsplatzes in der Regel ist und darüber hinaus, inwiefern bei älteren Arbeitnehmern in diesen Fällen auch die rentenrechtliche Situation beachtet werden sollte.
Abfindung abhängig vom Einzelfall
Die Höhe der Abfindung wegen einer ungerechtfertigten Kündigung hängt vom Einzelfall ab. Sie ist vor allen Dingen davon abhängig, wie groß die Erfolgschancen in einem Prozess gegen die Kündigung wären oder sind. Weitere wichtige Faktoren sind das Alter und die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Hat der Arbeitnehmer beispielsweise nachweisbar seinen Arbeitgeber bestohlen und darauf hin die Kündigung erhalten, wird er aufgrund fehlender Erfolgsaussichten in einem Kündigungsschutzprozess auch keinerlei Abfindung von seinem Chef erhalten.
Wird ihm dagegen betriebsbedingt gekündigt und er hat eine lange Beschäftigungszeit aufzuweisen sowie ein hohes Alter erreicht sind seine Chancen den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen sehr hoch. Dies hat zur Folge, dass ein Arbeitgeber auch bereit ist, eine entsprechend höhere Abfindung zu zahlen. Die genaue Höhe der Abfindung kann also nicht pauschal bestimmt werden. Es gilt jedoch die Faustformel, dass ein Arbeitnehmer in der Regel ein halbes Bruttomonatsgehalt x die Anzahl seiner Beschäftigungsjahre erhält. In den meisten Fällen hängt die Höhe jedoch wie gesagt von den einzelnen Umständen des Falles und letztendlich dem Verhandlungsgeschick des Rechtsanwalts ab.
Kündigungsschutz
Bei der Frage, ob im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses zugunsten einer Abfindung auf eine Weiterbeschäftigung verzichtet werden soll, spielen bei älteren Arbeitnehmern auch rentenrechtliche Aspekte eine Rolle. Denn ein Arbeitnehmer kann derzeit aufgrund Arbeitslosigkeit entweder mit Abschlägen zum 60. oder 63. Lebensjahr oder zum 65. Lebensjahr bei vollständigem Rentenbezug in die Altersrente gehen. Ältere Arbeitnehmer haben dabei bei entsprechend langer beruflicher Tätigkeit in Deutschland einen Anspruch auf ein Arbeitslosengeld von bis zu 24 Monaten. Hier sollte man daher berechnen, ob der Arbeitnehmer nach Bezug von Arbeitslosengeld I möglichst ohne Abschläge in Rente gehen kann, da es für ältere Arbeitnehmer meist schwierig ist eine neue Anstellung zu finden.