Kohnen & Krag Rechtsanwälte in Hamburg verfügen über langjährige praktische Erfahrung im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht & portugiesischem Recht!
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Familienrecht Portugal & Deutschland

Aktuell können unsere Rechtsanwälte leider keine neuen Mandate im deutschen und portugiesischen Familienrecht annehmen!

Abhängig von der Nationalität der Eheleute, dem Wohnsitz bei Eheschließung und anderen Faktoren, können im Familienrecht die unterschiedlichsten nationalen Rechtsordnungen zur Anwendung gelangen. Wir prüfen für Sie zunächst, welches nationale Recht anwendbar ist und unterstützen Sie als Experten im deutsch-portugiesischen Familienrecht bei der Durchsetzung Ihrer Ziele.

Insbesondere dies können wir für Sie tun:

  • Vertretung im Scheidungsverfahren
  • Vermögensauseinandersetzung (auch in Portugal)
  • Wahrnehmung Ihrer Interessen beim Ehegatten- und Kindesunterhalt sowie beim Versorgungsausgleich

Nachfolgend haben wir für Sie das portugiesische Familienrecht und das deutsche Familienrecht kurz zusammengefasst. Melden Sie sich gerne unverbindlich, wenn Sie weitergehende Fragen haben.

Besitzen beide Ehegatten die gleiche Staatsbürgerschaft, ist für ihre Ehe und auch deren Scheidung in Deutschland das Familienrecht ihres Heimatlandes anwendbar. Ist die Staatsbürgerschaft unterschiedlich, kommt es in der Regel auf den gemeinsamen Aufenthalt der Ehegatten an. Die Grundsätze des portugiesischen Familienrechts sowie des deutschen Familienrechts entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Ausführungen.

Familienrecht Portugal

Das portugiesische Familienrecht regelt sowohl die Wirkungen der Ehe im Innenverhältnis der Ehegatten als auch die Haftung gegenüber Dritten anders als das deutsche Familienrecht. Auch im Falle von Ehescheidungen bestehen große Unterschiede zwischen den Rechtssystemen. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich.

Im Einzelnen

Aufgrund prägnanter Unterschiede in beiden Rechtsordnungen sind einschlägige Erfahrungen und Vorkenntnisse im portugiesischen Recht für die Bearbeitung eines solchen familienrechtlichen Mandats unerlässlich. Über die Jahre unserer anwaltlichen Tätigkeit haben wir uns im portugiesischen Familienrecht ein ausgeprägtes Fachwissen angeeignet. Umfangreiche und aktuelle Fachliteratur sowie enge Kontakte zu ebenfalls spezialisierten Kollegen in Portugal gewährleisten zudem, dass wir stets über die aktuellen Entwicklungen informiert bleiben.

Trennung und Scheidung

Die letzte umfangreiche Reform des portugiesischen Familienrechts fand im Jahr 2008 statt und gestaltete vor allem die Voraussetzungen für eine Scheidung und die Unterhaltsverpflichtungen der Ehepartner neu. Unverändert besteht – auch ohne vorherige Trennung – die Möglichkeit einer Scheidung, wenn sich die Ehegatten über die Fragen des nachehelichen Unterhalts, die eheliche Wohnung und das Sorgerecht für ihre gemeinsamen Kinder einigen können. Waren früher 3 Jahre Trennung erforderlich, ist eine streitige Scheidung nach neuem Recht nun auch schon nach einem Trennungsjahr möglich.

Im Bereich des nachehelichen Unterhalts – insbesondere in der Unterhaltshöhe – bestehen von jeher große Unterschiede zum deutschen Recht. Auch bei der Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens nach der Scheidung (Partilha) wird kein Zugewinnausgleich wie im deutschen Recht durchgeführt. Die Art der Auseinandersetzung hängt von dem für die jeweilige Ehe geltenden Güterstand ab. Bei der Teilung der gemeinsamen ehelichen Güter gelten spezielle Regelungen für erhaltene Schenkungen und Erbschaften der Ehepartner, die immer einer gründlichen Prüfung im Einzelfall bedürfen.

Ein Versorgungsausgleichsverfahren (zum Ausgleich der Rentenanwartschaften) kennt das portugiesische Recht nicht. Begehrt ein Ehegatte eine Verteilung der in Deutschland erworbenen Rentenanwartschaften, so kann er jedoch vor einem deutschen Gericht auch während und nach der Scheidung eine Durchführung des Versorgungsausgleichs beantragen.

Spezialisierter Rechtsanwalt für portugiesisches Recht

Rechtsanwalt für Erbrecht in Hamburg - Miguel KragRechtsanwalt Miguel Alexandre Krag ist zweisprachig aufgewachsen und hat in Deutschland und Portugal studiert. Er bearbeitet in unseren Kanzleien in Hamburg, Düsseldorf und Lissabon neben dem deutschen Erbrecht zu einem großen Teil Mandate aus dem deutsch-portugiesischen Erbrecht, portugiesischem Immobilienrecht und Familienrecht.

Haben Sie Fragen zum portugiesischen Familienrecht?
Rufen Sie uns gerne für ein kurzfristiges Erstberatungsgespräch an: 040 / 20 90 52 74.

Familienrecht Deutschland

Gerade im sehr sensiblen Bereich des Familienrechts ist der persönlichen Situation des Mandanten in besonderem Maße Rechnung zu tragen. Nach unserem Verständnis gehört zu einer Beratung im Familienrecht daher neben der intensiven Beobachtung der aktuellen Rechtsprechung auch und in besonderem Maße die nachhaltige Auseinandersetzung mit Ihrer persönlichen Situation und deren Hintergrund. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich.

Im Einzelnen

Den Schwerpunkt unserer Bearbeitung familienrechtlicher Mandate bildet das Recht der Ehescheidung. Dieser Bereich erfordert aufgrund der hiermit verbundenen komplexen Rechtsfragen unbedingt anwaltliche Begleitung.

Bei Anwendung deutschen Rechts wird die Scheidung der Ehe durch das Amtsgericht – Familiengericht – ausgesprochen, wenn sie zerrüttet ist. Dies wird u.a. dann angenommen, wenn beide Ehepartner geschieden werden wollen und ein Jahr voneinander getrennt sind.

Beim Unterhalt der Ehepartner ist zwischen dem Trennungs- und dem nachehelichen Unterhalt zu unterscheiden. Besteht das Ziel beim Trennungsunterhalt vor allem darin, den ehelichen Lebensstandard für die Ehegatten soweit wie möglich aufrechtzuerhalten, werden nach der Scheidung vom Gesetzgeber weitere Anforderungen – wie z.B. die Betreuung von Kindern – zur Unterhaltsberechtigung gestellt.

Die Höhe des Unterhalts hängt vor allem von den Einkommensverhältnissen der Partner ab. Eine maßgebliche Rolle spielen dabei auch Unterhaltsansprüche vorhandener Kinder, die sich nach der Düsseldorfer Tabelle bestimmen und auch vom Einkommen des Unterhaltsschuldners abhängen.

Die Form der Auseinandersetzung vorhandenen Vermögens richtet sich nach dem Güterstand der Ehepartner. Wurde hierüber keine Wahl getroffen, gilt im deutschen Recht per Gesetz der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, welcher grds. von jeweils eigenen Vermögensmassen der Partner ausgeht. Im Falle der Scheidung wird auf Antrag einer der Parteien der Zugewinnausgleich durchgeführt, in dem das während der Ehezeit erworbene Vermögen gleichmäßig verteilt wird. Von Amts wegen werden im Scheidungsverfahren zudem die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften so aufgeteilt, dass beide Ehepartner für diesen Zeitraum Rentenansprüche in gleicher Höhe erhalten (sog. Versorgungsausgleich).

Wir beantworten Ihre Fragen zum Familienrecht!
Rufen Sie uns gerne für ein kurzfristiges Erstberatungsgespräch an: 040 / 20 90 52 74.