Bietet ein Reiseveranstalter eine (Pauschal)reise an und ist diese mangelhaft, besteht unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem ein Minderungsanspruch. Um diesen zu erhalten, muss der Reisende dem Veranstalter schon vor Ort über den Fehler in Kenntnis setzen. Zusätzlich besteht eine Frist von einem Monat nach Beendigung des Urlaubs, um die Ansprüche geltend zu machen. Danach verfallen diese.
Als Orientierung für die Höhe der Minderung ziehen deutsche Gerichte die sogenannte Frankfurter Tabelle zu Rate. Entscheidend bleibt natürlich der Einzelfall und die Intensität der jeweiligen Beeinträchtigung.
Um Ihnen jedoch einen Eindruck über die einzelnen Minderungsmöglichkeiten zu verschaffen, habe ich im nachfolgenden interessante Beispiele für eine Minderung des Gesamtreisepreises aufgeführt.
I. Unterkunft Mängel
1. Abweichung vom gebuchten Objekt
2. Abweichende örtliche Lage (Strandentfernung)
3. Abweichende Art der Unterbringung im gebuchten Hotel (Hotel statt Bungalow, abweichendes Stockwerk)
4. Abweichende Art der Zimmer (DZ statt EZ, etc.)
5. Mängel in der Ausstattung des Zimmers
a) zu kleine Fläche
b) fehlender Balkon
c) fehlender Meerblick % Bemerkung 0-25 je nach Entfernung 5-15 5-10 20-25 Entscheidend auch, ob Personen der gleichen Buchung oder Unbekannte zusammengelegt werden 5-10 5-10 bei Zusage / je nach Jahreszeit 5-10 bei Zusage
d) fehlendes (eigenes) Bad/WC 15-25 bei Buchung
e) fehlendes (eigenes) WC 15
f) fehlende (eigene) Dusche 10 bei Buchung
g) fehlende Klimaanlage 10-20 bei Zusage / je nach Jahreszeit
h) fehlendes Radio/TV 5 bei Zusage
i) zu geringes Mobiliar 5-15
k) Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.) 10-50
l) Ungeziefer 10-50
6. Ausfall von Versorgungseinrichtungen
a) Toilette 15
b) Bad/Warmwasserboiler 15
c) Stromausfall/Gasausfall 10-20
d) Wasser 10
e) Klimaanlage 10-20 je nach Jahreszeit
f) Fahrstuhl 5-10 je nach Stockwerk
7. Service
a) vollkommener Ausfall 25
b) schlechte Reinigung 10-20
c) ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher) 5-10
8. Beeinträchtigungen
a) Lärm am Tage 5-25
b) Lärm in der Nacht 10-40
c) Gerüche 5-15
9. Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massagen) 20-40 je nach Art der Projektzusage (z.B. „Kururlaub“)
II. Verpflegung
1. Vollkommener Ausfall 50
2. Inhaltliche Mängel
a) eintöniger Speisenzettel 5
b) nicht genügend warme Speisen 10
c) verdorbene (ungenießbare) Speisen 20-30
3. Service
a) Selbstbedien. (statt Kellner) 10-15
b) lange Wartezeiten 5-10
c) Essen in Schichten 10
d) verschmutzte Tische 5-10
e) verschmutztes Geschirr, Besteck 10-15
4. Fehlende Klimaanlage im Speisesaal 5-10 bei Zusage
III. Sonstiges
1. Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool 10-20 bei Zusage
2. Fehlendes Hallenbad bei Zusage
a) bei vorhandenem Swimmingpool 10
b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool 20
3. Fehlende Sauna 5 bei Zusage
4. Fehlender Tennisplatz 5-10 bei Zusage
5. Fehlendes Mini-Golf 3-5 bei Zusage
6. Fehlende Segel-, Surf-, Tauchschule 5-10 bei Zusage
7. Fehlende Möglichkeit zum Reiten 5-10 bei Zusage
8. Fehlende Kinderbetreuung 5-10 bei Zusage
9. Unmöglichkeit des Badens im Meer 10-20 je nach Prospektbeschreibung und zumutbarer Ausweichmöglichkeit
10. Verschmutzter Strand 10-20
11. Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme 5-10 bei Zusage
12. Fehlende Snack-oder Strandbar 0-5 je nach Ersatzmöglichkeit
13. Fehlender FKK-Strand 10-20 bei Zusage
14. Fehlendes Restaurant oder Supermarkt bei Zusage / je nach Ausweichmöglichkeit
a) bei Hotelverpflegung 0-5
b) bei Selbstverpflegung 10-20
15. Fehlende Vergnügungseinrichtungen (Disco, Nightclub, Kino, Animateure) 5-15 bei Zusage
16. Fehlende Boutique oder Ladenstraße 0-5 je nach Ausweichmöglichkeit
17. Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten 20-30 des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausflugs
18. Fehlende Reiseleistung
a) bloße Organisation 0-5
b) bei Besichtigungsreisen 10-20
c) bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung 20-30 bei Zusage
19. Zeitverlust durch notwendigen Umzug anteiliger Reisepreis für
a) im gleichen Hotel 1/2 Tag
b) in anderes Hotel 1 Tag
IV. Transport
1. Zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus 5 des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde
2. Ausstattungsmängel
a) niedrigere Klasse 10-15
b) erhebliche Abweichung vom normalen Standard 5-10
3. Service
a) Verpflegung 5
b) Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.) 5
4. Auswechslung des Transportmittels der auf die Transportverzögerung entfallende anteilige Reisepreis
5. Fehlender Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel Kosten des Ersatztransportmittels